Zoll

Personenabfertigungen für Direktflüge ins Ausland (Ausflug-Zoll in den Schengen-Raum) bzw. für Direkteinflüge aus dem Ausland (Einflug-Zoll aus dem Schengen-Raum).

Verfahrensanweisung:

  • Frühestens 24 Std., jedoch spätestens 1 Std. vor dem geplanten Start in Lommis, bzw. spätestens 2 Std. vor der geplanten Landung in Lommis muss der verantwortliche Pilot die ‘Zollanmeldung’ komplett ausfüllen und per Internet/Mail an den Flugplatz abschicken.
  • In jedem Fall ruft der Pilot direkt anschliessend persönlich unter Telefon +41 52 366 33 33 den Betriebsleiter/FDL auf dem Flugplatz an. Er erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.
  • Der Betriebsleiter/FDL überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet sie umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter. Erst mit dem OK des Betriebsleiters/FDLs und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.
  • Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizeivorschriften strikte einzuhalten sowie Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Den Anordnungen der Flugplatz-, Zoll- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein vorzeitiger Abflug ist ausgeschlossen. Der verantwortliche Pilot meldet eine grössere Start- bzw. Landeverzögerung (> 30 Min.) oder eine Flugstornierung möglichst frühzeitig dem Betriebsleiter/FDL, welcher die Änderung umgehend per Mail (in dringenden Fällen zusätzlich per Telefon) an die Zoll- und Polizeiorgane übermittelt.
  • Nach der Landung in Lommis lassen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug und begeben sich auf direktem Weg zum C-Büro. Sie halten sich dort für die Weiterbehandlung durch Flugplatz-, Zoll- oder Polizeiorgane zur Verfügung.

Für die Zollabfertigung wird keine Gebühr erhoben.